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Ablauf und Kosten eines Ehevertrages
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Sie können mit uns einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren und uns dort beauftragen oder Sie können uns online mit der Erstellung eines Ehevertrages beauftragen. Am Ende dieser Seite finden Sie einige Erläuterungen zu den Kosten.

1. Persönlicher Beratungstermin
2. Beauftragung über unser Onlineformular
3. Was kostet Sie der Ehevertrag?


1) Persönlicher Beratungstermin

Wir können einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. In diesem Gespräch werden wir das Anforderungsprofil Ihres Ehevertrages klären. Das Gespräch findet dann in unserer Kanzlei statt.

Um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können uns

• unter 0221/2724745 anrufen
• eine E-Mail unter termin@ehevertrag24.de schicken
• ein Fax unter 0221/2724747 schicken.
• über unser Kontaktformular anschreiben

 
Wir vereinbaren dann einen Besprechungstermin. Vor unserem Termin erhalten Sie per E-Mail die ersten Anleitungen aus dem sich alle weiteren Schritte ergeben.

Im Anschluß an den persönlichen Beratungstermin werden wir Ihnen einen Vertrag entwerfen und Ihnen zusenden. Sie prüfen den Vertrag in aller Ruhe und teilen uns Ihre Änderungswünsche mit. Danach wird der Vertrag bei Notar beurkundet.

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2) Beauftragung über unser Onlineformular

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, uns über das Onlineformular zu beauftragen. Dazu müssen Sie Ihre Daten über unser Onlineformular mitzuteilen. Je genauer und ausführlicher Sie antworten, umso eher können wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten.

Nach dem wir Ihr Formuar erhalten haben, werden wir die Angaben prüfen. Sie erhalten dann per E-Mail die ersten Anleitungen aus dem sich alle weiteren Schritte ergeben. So werden wir u.a. Unterlagen anfordern und mit Ihnen die Kostenfrage regeln. Im Anschluß werden wir Ihnen einen Vertrag entwerfen und zusenden. Sie prüfen den Vertrag in aller Ruhe und teilen uns Ihre Änderungswünsche mit. Danach wird der Vertrag bei Notar beurkundet.
Zu jeder Zeit haben Sie die Möglichkeit mit unseren Rechtsanwälten zu sprechen und Fragen zu stellen, entweder persönlich, telefonisch oder per Email.

WICHTIG: Sollten Sie sich während des  Verfahrens entschließen, doch keinen Ehevertrag abschließen zu wollen,  so teilen Sie uns dies bitte einfach mit. Sie zahlen nur für alle tatsächlich erbrachten Leistungen. 

Hier können Sie uns online für die Erstellung eines Ehevertrages beauftragen

Was kostet Sie der Ehevertrag:

Die Kosten eines Ehevertrages richten sich nach dem Vermögen, über das in dem Ehevertrag Regelungen getroffen werden.

Die Rechtsanwalts - und Notarkosten richten sich nach den  Gebührenordnungen und sind streitwertabhängig. Je größer also das Vermögen, je höher auch die Gebühren. Es besteht bei uns auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, so dass nach Stunden abgerechnet wird.

Wenn Sie sich zunächst nur beraten lassen wollen, dann wird eine Erstberatungsgebühr von höchstens 190,00 Euro zuzüglich MwSt. berechnet.

Entscheiden Sie sich späterr für die Erstellung eines Ehevertrages durch uns, so wird diese Erstberatungsgebühr natürlich auf die später anfallenden Gebühren angerechnet.

WICHTIG: Sie sollten einen Ehevertrag immer von einem Notar beurkunden lassen. Wenn Sie Regelungen über den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt treffen, dann müssen Sie zum Notar, damit der Ehevertrag wirksam ist.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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