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Ehevertrag International
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Ehevertrag international

Wenn einer von Ihnen ein ausländischer Staatsangehöriger ist und einen Ehevertrag schließen wollen, so stehen wir Ihnen auch für diesen Fall zur Verfügung. Hier sollten Sie vorher einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. 

Bei der Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen sind Sondervorschriften des internationalen Privatrechts zu beachten, die wir Ihnen gerne schriftlich oder mündlich erläutern. Es ist trotzdem möglich, daß Sie in Deutschland einen Ehevertrag abschließen. Es müssen hier viele Einzelfragen berücksichtigt werden. 

So sollen Sie uns auf jeden Fall folgende Frage zusätzlich beantworten:

Wo soll die Ehe geschlossen werden?

Wo wollen Sie in Zukunft leben?

Ist eine Rückkehr in das Heimatland des ausländischen Staatsbürgers geplant?

Hier können Sie einen Termin vereinbaren
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Unser Tipp:
Wir empfehlen außerdem den Ehevertrag zusätzlich in die Heimatsprache des jeweiligen Ausländers zu übersetzen und auch im Ausland beglaubigen zu lassen. 

Für die Übersetzung arbeiten wir häufig mit folgenden Dolmetschern und Übersetzern zusammen.

Für die italienische Sprache: Frau Annalisa Riggio: www.riggio.de

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