Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Seit September 2001 ist er zugelassener Rechtsanwalt und zusätzlich Fachanwalt für Familienrecht.
Sie können mehr Informationen über die Anwaltskanzlei Wille unter www.anwalt-wille.de erhalten.
Rechtsanwalt Klaus Wille ist durch die Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen worden. Dies bedeutet für Sie, daß er vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland auftretungsberechtigt ist. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten ist dies für Sie von Bedeutung, da die Berufungsinstanz - d.h. die zweite Instanz - für Familiensachen das Oberlandesgericht ist.
Rechtsanwalt Klaus Wille ist Fachanwalt für Familienrecht. Außerdem ist er Dozent für das Unterhaltsrecht.
Für das Erlangen dieser Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechtes erforderlich. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn zum einen ein besonderer theoretischer Kurs und zum anderen ein bestimmte Anzahl von Fällen eingereicht werden, die durch ein Kommission überprüft wird.
Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis zu führen durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden (§ 4 FAO) und zusätzlich durch drei bestandene je fünfstündige Klausuren (§ 4 a FAO). Ferner muss in den vorbezeichneten Rechtsgebieten für einen Zeitraum von drei Jahren die Bearbeitung von mindestens 120 Fällen, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, nachgewiesen werden (§ 5 S.1 lit. j FAO).
Folgende Rechtsgebiete werden in dem theoretischen Kurs abgehandelt und in den Klausuren abgeprüft:
- Allgemeines Verfahrensrecht in Ehe- und Familiensachen;
- materielles Ehe- und Familienrecht;
- Scheidungsrecht, Mandatsbearbeitung;
- Kindschaftssachen; Abstammungsrecht;
- Ehewohnung und Hausrat;
- Gewaltschutz;
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
- Unterhaltsrecht
- Steuerrecht; Gesellschaftsrecht
- Sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht; Güterrecht - Zugewinn;
- Kosten- und Gebührenrecht
- Versorgungsausgleich;
- internationales Privatrecht
- Erbrecht und Familienrecht;
- Vertragsgestaltung
Schließlich besteht für den Fachanwalt die Pflicht sich jährlich fortzubilden. Kann er diese Pflicht nicht erfüllen, verliert der Rechtsanwalt die Befugnis den Fachwaltstitel zu führen.
Außerdem ist er Dozent für das Unterhaltsrecht. Er ist Vertrauensanwalt des Vereins "ISUV e.V" (Interessenverband Unterhalt und Familenrecht)
