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Warum brauchen Sie einen Ehevertrag?
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Ein Ehevertrag gibt Rechtssicherheit und spart Kosten

Um es vorweg zu sagen: Sie können auch ohne einen Ehevertrag heiraten. Ein Ehevertrag vereinfacht eine spätere Scheidung und die damit verbundenen Fragen.

Nur Wenige machen sich klar, daß eine Ehe und eine Scheidung unmittelbare Folgen u.a. für die Finanzen hat. Ein Ehevertrag hat vorbeugenden Charakter. Bei einem  Ehevertrag geht es nicht darum, die "Romantik" der Ehe und Hochzeit zu nehmen. Es geht darum, Ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Ein Ehevertrag hat noch einen positiven Effekt: Im Falle einer Scheidung sind die wesentlichen Fragen ( z.B.: Verteilung des Vermögens, Unterhalt) bereits durch Ihren Vertrag geregelt. Dadurch sinken die Kosten einer Scheidung zum Teil erheblich.

Unser Tipp: Ein Ehevertrag muß nicht zwingend vor der Hochzeit geschlossen werden, sondern kann auch während der Ehe geschlossen werden.

• Wer sollte einen Ehevertrag schließen?

Wir empfehlen jedem, der ein - wenn auch geringes - Vermögen hat, einen Ehevertrag zu schließen. Insbesonderen sollten Sie einen Ehevertrag schließen, wenn Sie Eigentum haben oder erwerben wollen, als Selbständiger, Gewerbetreibender, Unternehmer, Gesellschafter (z.B. einer GmbH oder eine Gesellschafts bürgerlichen Rechts) oder als Angestellter. Außerdem sollte jeder, der für den Fall einer Scheidung vorsorgen will, sich wenigstens einmal zum Thema Ehevertrag beraten lassen.

• Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden ?

In einem Ehevertrag können theoretisch alle Bereiche geschlossen werden. Sie und Ihr Vertragspartner entscheiden was in einen Ehevertrag gehört. Dazu gehören u.a.:


Unterhalt

Hier können Sie Regelungen treffen, ob und welcher Unterhalt nach der Ehe gezahlt werden soll. Hier sollten Sie prüfen, ob Sie einen Unterhaltsverzicht oder eine Deckelung in der Höhe oder eine Befristung haben wollen.

Unser Tipp: Auf den Unterhalt ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung können Sie nicht wirksam verzichten. Vereinbarungen über den Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung sollten Sie auf jeden Fall notariell beurkunden lassen. Gerade weil Sie eine wirksame Vereinbarung haben möchten, sollten Vereinbarungen über den Unterhalt immer anwaltlich überprüft werden.

Güterrecht

Wenn Sie keine Regelung treffen, dann leben Sie im Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft. Gerade für Unternehmer und Selbständige empfehlen sich hier anderen Regelungen.


Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich von Rentenansprüchen zwischen den Eheleuten nach einer Scheidung. Scheitert die Ehe, dann wurden bisher in einem komplizierten Verfahren die Höhe der Rentenanwartschaften in der Ehezeit errechnet und später aufgeteilt. Es kam dabei häufig zu Problemen, weil es verschiedene Versorgungssystem (Zusatzversorgungskassen, Beamtenversorgung, gesetzliche Renten, etc.)  gab, die unterschiedlich behandelt wurden

Unser Tipp:
Die Vereinbarung über einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs ist nur wirksam, wenn sie mindestens ein Jahr vor dem Scheidungsantrag getroffen wird. Sollten Sie schon vorher den Scheidungsantrag einreichen, muss sich den Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch das Gericht genehmigen lassen.


Erbrecht

Es können auch Regelungen getroffen werden, die im Falle des Todes gelten sollen.
 
Es gibt hier viele Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch erläutern können.

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